Die Siedlergemeinschaft Rosenberg erkundet am Sonntag, 29. Mai unter der Führung von Peter Preller den Rosenberger Teil des Bergbau-Pfads. Die Tour beginnt um 14.00 Uhr am Hochofen und geht über den Eichelberg Richtung Siebeneichen und am Schlackenberg vorbei zurück ins Dorf. Peter Preller wird während der gut zweistündigen Wanderung an verschiedenen Orten Interessantes zur Geschichte des Erzabbaus berichten. Die gesamte Strecke ist ca. 5 km lang und auch für nicht geübte Wanderer geeignet. Nach der Wanderung wird im Kettelerhaus-Biergarten eingekehrt. Festes Schuhwerk ist notwendig, für Trinkbares oder Verpflegung muss jeder Teilnehmer selbst sorgen.
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Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat im Sommer diesen Jahres eine neue Richtlinie ins Leben gerufen, die den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen in Sulzbach-Rosenberg fördert.
Das neue Förderprogramm war vorerst zeitlich befristet bis zum 31.12.2021. Damit aber auch in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger von Sulzbach-Rosenberg weiter davon profitieren können, hat der Stadtrat die Förderung um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2022, verlängert.
Den Zuschuss und/oder ein zinsloses Darlehen können Bewerber beantragen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG nicht übersteigt.
Beim Neubau eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung besteht der Anspruch nur für Familien mit Kindern. Wer hingegen eine gebrauchte Immobilie erwirbt oder abbricht um einen Neubau zu errichten kann auch ohne Kinder von der Förderung profitieren.
Das Grunddarlehen beträgt bei einem Neubau 6.000 € und beim Kauf von gebrauchten Immobilien sowie dem Abbruch einer Altimmobilie für einen Neubau jeweils 10.000 €. Wer Kinder hat, die mit im Haushalt leben, kann das Darlehen zudem pro Kind um 2.000 € (bei Neubau) bzw. 5.000 € (bei gebrauchten Immobilien und Abriss) aufstocken.
Der Zuschuss hingegen soll ausschließlich eine Entlastung für Familien mit Kindern sein und kann sowohl bei Neubau, Kauf sowie Abriss und damit verbundenem Neubau einer Immobilie in Höhe von 2.000 € je berücksichtigungsfähigem Kind beantragt werden.
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